Das Zusammenleben in Wohnungseigentümergemeinschaften und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sind oftmals schwierig. Vielfälftige unterschiedliche Interessenslagen der Beteiligten bringen erhebliches Konfliktpotential mit sich. Nicht selten wird das Miteinander dadurch belastet, dass Wohnungseigentümer, Verwalter und Verwaltungsbeirat ihre Rechte und Pflichten - oftmals in grundlegenden Belangen - nicht hinreichend kennen bzw. wahrnehmen. Als Beispiele seien folgende, in der Praxis regelmäßig auftretende Fragen genannt:

  • In welcher Weise darf das Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum genutzt werden?
  • Wann muss darüber die Mehrheit der Eigentümer entscheiden?
  • Welche Einschränkungen sind zulässig?
  • Dürfen bauliche Veränderungen gegen den Willen einzelner Miteigentümer durchgeführt werden?
  • Welche Belange können durch Beschluss der Mehrheit der Eigentümer entschieden werden?
  • Welche Mehrheitserfordernisse sind erforderlich?
  • Wie sind Beschlussfassungen vorzubereiten, zu formulieren und umzusetzen?
  • Müssen überstimmte Wohnungseigentümer ihren Interessen widersprechende Beschlussfassungen hinnehmen oder können sie sich dagegen zur Wehr setzen?
  • Welche Möglichkeiten hat der einzelne Eigentümer, Rechte und Ansprüche ohne die übrigen Eigentümer zu verfolgen - z.B. gegen den Hausfrieden störende Mitbewohner, gegen den seine Pflichten verletzenden Verwalter, gegen den bauliche Mängel nicht beseitigenden Bauträger?
  • Wie kann er andererseits erreichen, dass die Gemeinschaft bzw. der Verwalter für die effektive Durchsetzung seiner Rechte sorgen?
  • Wie müssen eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung bzw. ein ordnungsgemäßer Wirtschaftsplan aussehen? Welche Kosten sind gemeinschaftlich zu tragen, welche nur von einzelnen Eigentümern?
  • Können neue Verteilungsschlüssel beschlossen werden?
  • Wie kann möglichst effektiv gegen säumige Wohnungseigentümer vorgegangen werden?
  • Welche Pflichten hat der Verwalter? Wie kann er zur Erfüllung seiner Pflichten angehalten werden?
  • Für welche Aufgaben darf eine Sondervergütung beanspruchen?
  • Über welche Maßnahmen darf er alleine entscheiden?
  • Wann hat der Verwalter den Eigentümern entstandene Schäden zu ersetzen?
  • Wie sieht ein vernünftiger Verwaltervertrag aus?


Zu all diesen Fragen und zu allen weiteren Problemstellungen des Wohnungseigentumsrechts erhalten Sie - als Wohnungseigentümer, Verwalter oder Verwaltungsbeiratsmitglied - bei uns fundierte, in mehrjähriger Praxis bewährte Rechtsberatung.

 Tobias Obst

Sonntag, 08. Dezember • 18:28
SeitenanfangDruckversionSeite empfehlen