Wir beraten und vertreten -in mehrjähriger Praxis bewährt- Grundstückseigentümer und -nutzer in allen Fragen des Nachbarrechts.
Beispiele:
- Beschränkungen des eigenen Grundstückseigentums
- Schutz von Eigentum und körperlicher Unversehrtheit
- Abwehr bzw. Duldung nachbarlicher Immissionen
- Grenzen zulässiger Grundstücksgestaltung und Grundstücksnutzung durch den Nachbarn
- Eigene Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken
- Festlegung und Gestaltung der Grundstücksgrenzen
- Schadensersatzansprüche unter Grundstücksnachbarn
- Verkehrssicherungspflicht und Haftung
- Nachbarschaftsprobleme in vermieteten Mehrfamilienhäusern und in Wohnungseigentümergemeinschaften
- Abwehr von Beeinträchtigungen durch den öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum
Tobias Obst |