Wir beraten und vertreten -in mehrjähriger Praxis bewährt- Grundstückseigentümer und -nutzer in allen Fragen des Nachbarrechts.

Beispiele:

  • Beschränkungen des eigenen Grundstückseigentums
  • Schutz von Eigentum und körperlicher Unversehrtheit
  • Abwehr bzw. Duldung nachbarlicher Immissionen
  • Grenzen zulässiger Grundstücksgestaltung und Grundstücksnutzung durch den Nachbarn
  • Eigene Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken
  • Festlegung und Gestaltung der Grundstücksgrenzen
  • Schadensersatzansprüche unter Grundstücksnachbarn
  • Verkehrssicherungspflicht und Haftung
  • Nachbarschaftsprobleme in vermieteten Mehrfamilienhäusern und in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Abwehr von Beeinträchtigungen durch den öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum

 

Tobias Obst

Dienstag, 19. März • 07:35
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