Wir beraten und vertreten - in mehrjähriger Praxis bewährt - Architekten, Bauunternehmer und private Auftraggeber in allen Problemstellungen des Bau-und Architektenrechts.

Beispiele:

  • Gestaltung und Abschluss von Bau-, Bauträger- und Architektenverträgen
  • Durchsetzung der Vergütungsansprüche des Unternehmers bzw. Architekten
  • Haftung des Unternehmers bzw. Architekten für Mängel
  • Ansprüche bei Leistungsstörungen und Behinderungen
  • Vorzeitige Beendigung des Bau-, Bauträger- oder Architektenvertrages
  • Abwicklung des beendeten Bau- oder Architektenvertrages
  • Anspruchs- und Beweissicherung bei Bausachen
  • Insolvenz des Bauunternehmers oder Bauträgers

Tobias Obst

Dienstag, 19. März • 08:33
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