Wir beraten und vertreten - in mehrjähriger Praxis bewährt - Architekten, Bauunternehmer und private Auftraggeber in allen Problemstellungen des Bau-und Architektenrechts.
Beispiele:
- Gestaltung und Abschluss von Bau-, Bauträger- und Architektenverträgen
- Durchsetzung der Vergütungsansprüche des Unternehmers bzw. Architekten
- Haftung des Unternehmers bzw. Architekten für Mängel
- Ansprüche bei Leistungsstörungen und Behinderungen
- Vorzeitige Beendigung des Bau-, Bauträger- oder Architektenvertrages
- Abwicklung des beendeten Bau- oder Architektenvertrages
- Anspruchs- und Beweissicherung bei Bausachen
- Insolvenz des Bauunternehmers oder Bauträgers
Tobias Obst |