Wir beraten und vertreten - in mehrjähriger Praxis bewährt - gewerbliche und private Vermieter und Mieter in allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts.

Beispiele:

  • Sinnvolle Gestaltung von Mietverträgen - aus Vermieter- und/oder aus Mietersicht
  • Durchsetzung von Mietzahlungsansprüchen
  • Mietpreisrecht: Beratung und Vertretung bei Mieterhöhungen
  • Rechte des Mieters beim Mietgebrauch, v.a. Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Mietmängeln
  • Rechte des Vermieters bei unzulässigem Mietgebrauch
  • Erhaltung und Modernisierung der Mietsache
  • Abwehr von Vertragsverletzungen des Mieters oder des Vermieters vor und während der Mietzeit
  • Durchführung von Schönheitsreparaturen
  • Beendigung des Mietverhältnisses
  • Abwicklung beendeter Verträge
  • Umlage und Abrechnung von Betriebs- und Heizkosten
  • Insolvenz des Mieters bzw. des Vermieters

 

Tobias Obst

Donnerstag, 25. April • 07:58
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