Wir beraten und vertreten - in mehrjähriger Praxis bewährt - gewerbliche und private Vermieter und Mieter in allen Fragen des Wohn- und Gewerberaummietrechts.
Beispiele:
- Sinnvolle Gestaltung von Mietverträgen - aus Vermieter- und/oder aus Mietersicht
- Durchsetzung von Mietzahlungsansprüchen
- Mietpreisrecht: Beratung und Vertretung bei Mieterhöhungen
- Rechte des Mieters beim Mietgebrauch, v.a. Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Mietmängeln
- Rechte des Vermieters bei unzulässigem Mietgebrauch
- Erhaltung und Modernisierung der Mietsache
- Abwehr von Vertragsverletzungen des Mieters oder des Vermieters vor und während der Mietzeit
- Durchführung von Schönheitsreparaturen
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Abwicklung beendeter Verträge
- Umlage und Abrechnung von Betriebs- und Heizkosten
- Insolvenz des Mieters bzw. des Vermieters
Tobias Obst |